Biopatent

Biopatent
Biopatẹnt,
 
Bezeichnung für ein durch europäisches Recht (Biopatentrichtlinie der EG von 1998, Europäisches Patentübereinkommen) geregeltes Patent, das für biotechnologische Erfindungen erteilt werden kann. Biotechnologische Erfindungen sind nach der Biopatentrichtlinie Erfindungen, die ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt, bearbeitet oder verwendet wird, zum Gegenstand haben. Nicht patentierbar sind besonders Verfahren zum Klonen von Menschen und zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des Menschen sowie die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken. Die Umsetzung der Biopatentrichtlinie in deutsches Recht (Termin: Juli 2000) steht noch aus. (Genpatent)

Universal-Lexikon. 2012.

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